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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Gerhard Koch schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir sind ein gemeinnütziger FKK-Sportverein und > betreiben u.a. auch eine vereinseigene Sauna, die > gebührenpflichtig ist. Die Einnahmen werden im > wirtschaftlichen Bereich verbucht und mit 19% > MWSt. versteuert. > Es hat sich die Frage gestellt, ob dieser Bereich > ähnlich wieein Fitness-Studio im Zweckbetrieb > geführt werden kann und damit der ermäßigte > Steuersatz von 7% in Betracht kommt. > Wie ist die Lage?
www.vereinsknowhow.de
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