Re: Mithilfe bei einer Veranstaltung eines anderen Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2023
Hier gilt: Erfolgen solche Leistungen zu Eigenkosten, fällt das in den Zweckbetrieb. Da sie wahrscheinlich keine Kosten haben (Ehrenamtlichkeit), ist das zwar wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, es wird aber nur steuerpflichtig, wenn Sie über die entsprechenden Freigrenzen kommen.