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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier gilt: Erfolgen solche Leistungen zu > Eigenkosten, fällt das in den Zweckbetrieb. Da sie > wahrscheinlich keine Kosten haben > (Ehrenamtlichkeit), ist das zwar wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb, es wird aber nur > steuerpflichtig, wenn Sie über die entsprechenden > Freigrenzen kommen.
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