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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bedürftigkeit im Ausland nachweisen, wie geht das?
von: Buchhalter ()
Datum: 11.01.2023

Liebes Forum,

im Rahmen der Bildungsfürderung und der Mildtätigkeit soll folgendes ermöglicht werden:

"Beispiel 2 (mildtätige Hilfe und Berufsbildung): In unserem Projektland Kenia möchte sich eine
Gruppe von fünf jungen kenianischen Bürgern (Personenkreis des § 53 AO) intensiv auf ihre berufliche und persönliche (Weiter-)Bildung konzentrieren. Aus diesem Grund fällt es ihnen vorübergehend schwer, Geld für dringend notwendige Anschaffungen zu verdienen. Da es sich um speziell ausgesuchte sehr engagierte, lernwillige und lernfähige Menschen handelt, wird es sich auch positiv auf ihre Familien und ihr gesamtes Umfeld im Projektland Kenia auswirken, wenn die fünf Zeit und Ruhe haben, sich intensiv auf ihre Weiterbildung zu konzentrieren. Der Verein gibt ihnen daher ein Stipendium. Dieses besteht daraus, dass sie kostenfrei im “Projekthaus Bildung und Wohnen” in Kenia leben dürfen. So ist die Hauptstadt Nairobi mit ihren Universitäten und Bücherhallen leicht erreichbar. Lebensmittel, Transportmittel, Transportkosten und Dinge des täglichen Bedarfs werden zur Verfügung gestellt, oder die Kosten dafür werden übernommen. Außerdem gibt es ein monatliches Taschengeld. Auf diese Weise werden diese High-Potentials in die Lage versetzt, sich intensiv auf ihre Bildung zu konzentrieren. Langfristig helfen wir damit nicht nur den High-Potentials selbst, sondern auch den Menschen in ihren Heimatdörfern und ihrem gesamten Umfeld."


Die begünstigen High-Potentials haben alle samt kein Geld. Doch wie kann man das bitte gegenüber dem deutschen Finanzamt nachweisen? Reicht es, wenn sie einen Fragebogen über Einkommen und Vermögen ausfüllen, ähnlich wie der des Jobcenters?

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort :)

P.

Re: Bedürftigkeit im Ausland nachweisen, wie geht das?
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2023

Zum einen ist bei Stipendien die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit nicht vorausgesetzt (weil hier die Bildung gefördert wird) zum anderen können an Nachweise im Ausland nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden.
Ich sehe deswegen hier kein Problem, würde das aber mit dem Finanzamt abklären.