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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Buchhalter schrieb: ------------------------------------------------------- > Liebes Forum, > > im Rahmen der Bildungsfürderung und der > Mildtätigkeit soll folgendes ermöglicht werden: > > "Beispiel 2 (mildtätige Hilfe und Berufsbildung): > In unserem Projektland Kenia möchte sich eine > Gruppe von fünf jungen kenianischen Bürgern > (Personenkreis des § 53 AO) intensiv auf ihre > berufliche und persönliche (Weiter-)Bildung > konzentrieren. Aus diesem Grund fällt es ihnen > vorübergehend schwer, Geld für dringend notwendige > Anschaffungen zu verdienen. Da es sich um speziell > ausgesuchte sehr engagierte, lernwillige und > lernfähige Menschen handelt, wird es sich auch > positiv auf ihre Familien und ihr gesamtes Umfeld > im Projektland Kenia auswirken, wenn die fünf Zeit > und Ruhe haben, sich intensiv auf ihre > Weiterbildung zu konzentrieren. Der Verein gibt > ihnen daher ein Stipendium. Dieses besteht daraus, > dass sie kostenfrei im “Projekthaus Bildung und > Wohnen” in Kenia leben dürfen. So ist die > Hauptstadt Nairobi mit ihren Universitäten und > Bücherhallen leicht erreichbar. Lebensmittel, > Transportmittel, Transportkosten und Dinge des > täglichen Bedarfs werden zur Verfügung gestellt, > oder die Kosten dafür werden übernommen. Außerdem > gibt es ein monatliches Taschengeld. Auf diese > Weise werden diese High-Potentials in die Lage > versetzt, sich intensiv auf ihre Bildung zu > konzentrieren. Langfristig helfen wir damit nicht > nur den High-Potentials selbst, sondern auch den > Menschen in ihren Heimatdörfern und ihrem gesamten > Umfeld." > > > Die begünstigen High-Potentials haben alle samt > kein Geld. Doch wie kann man das bitte gegenüber > dem deutschen Finanzamt nachweisen? Reicht es, > wenn sie einen Fragebogen über Einkommen und > Vermögen ausfüllen, ähnlich wie der des > Jobcenters? > > Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort :) > > P.
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