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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abschreibung
von: mojo8 ()
Datum: 15.12.2022

Guten Tag,

im Rahmen der Vorbereitung des Jahresabschlusses ergibt sich für uns eine ungewöhnliche Situation.
Im Dezember des Vorjahres haben wir einige GWGs angeschafft, die zum Ende des Vorjahres sofort und vollständig abgeschrieben wurden.

Da diese jedoch zum Teil Mängel aufwiesen, haben wir im aktuellen Jahr Teilrückerstattungen erhalten.

Diese haben wir entsprechend der ursprünglichen Buchung im Vorjahr im akuellen Jahr auf das Konto der GWGs zurückgebucht.

Da wir dieses Jahr nur wenige GWGs erworben haben, bleibt nun im Bereich der GWGs eine positive Summe bestehen.
Kann ich eine positive Summe abschreiben, die dann letztlich auch auf der Einnahmeseite der GuV erscheint?
Oder müsste die Rückerstattung andersartig behandelt werden?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Re: Abschreibung
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2022

Diese Rückbuchung war nicht korrekt. Die Ersatzzahlung müsste - zumindest beim EÜ-Rechner - als Ertrag behandelt werden, nicht als Minderung der Anschaffungskosten, zumal wenn die Güter schon abgeschrieben sind. Hier gilt das Zuflussprinzip.

Re: Abschreibung
von: mojo8 ()
Datum: 16.12.2022

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

Wie bzw. über welches Konto würden Sie die Teilrückerstattung dann als Ertrag beispielhaft buchen?


Und dazu noch eine ganz andere Frage:
Müssen gebildete Rücklagen (frei, zweckgebunden) in der Bilanz auftauchen?
Bisher haben wir mit einem separaten Rücklagenspiegel gearbeitet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Re: Abschreibung
von: pfeffer ()
Datum: 16.12.2022

Wie bzw. über welches Konto würden Sie die Teilrückerstattung dann als Ertrag beispielhaft buchen?

# Das würde über ein Konto "Sonstige Erträge" laufen. Der steuerliche Bereich ist der, in dem die Anlagegüter genutzt werden.


Müssen gebildete Rücklagen (frei, zweckgebunden) in der Bilanz auftauchen?

# Die Finanzverwaltung hat diese Auffassung teilweise vertreten. Es gibt aber keine gesetzlichen Vorgaben.
Ich würde sie nur in einem separaten Anlagespiegel darstellen, wei der ja ohnehin gemacht werden muss.