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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wie bzw. über welches Konto würden Sie die > Teilrückerstattung dann als Ertrag beispielhaft > buchen? > > # Das würde über ein Konto "Sonstige Erträge" > laufen. Der steuerliche Bereich ist der, in dem > die Anlagegüter genutzt werden. > > > Müssen gebildete Rücklagen (frei, zweckgebunden) > in der Bilanz auftauchen? > > # Die Finanzverwaltung hat diese Auffassung > teilweise vertreten. Es gibt aber keine > gesetzlichen Vorgaben. > Ich würde sie nur in einem separaten Anlagespiegel > darstellen, wei der ja ohnehin gemacht werden > muss.
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