Re: Zuwendungsbestätigungen
von: Karsten John ()
Datum: 21.05.2015
Zum einen können nach unserer Auffassung die angefallenen Ausgaben, gegen Vorlage der Quittungen, durch den Verein übernommen werden.
Nun soll der das Vereinsmitglied bzw. ein Referent eine Aufwandsentschädigung anstatt einer Lohnzahlung zusätzlich erhalten. Ist dieses bei einem nicht gemeinnützig anerkannten Verein möglich?