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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fahrtkosten
von: rschuetze ()
Datum: 10.03.2022

Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage, da dies ja auch gerade aktuell ist. Die Spritpreise sind extrem ja extrem hoch.

Unsere Trainer sind alle Ehrenamtler und bekommen die Ehrenamtspauschale (Trainer).

Haben die Trainer die Möglichkeit in der Steuererklärung den Weg zum Training (regelmäßig 2-3x die Woche) und zu den Auswärtsspielen (ca. 12-20 pro Jahr) über Ihre Steuererklärung mit an zugeben und dann auch ab zu setzen?

ICh bedanke mich im Voraus

Re: Fahrtkosten
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2022

Ein Verlustabzug beim Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag ist nach § 3 Nr. 26 bzw. 26a Einkommensteuergesetz möglich, wenn die Ausgaben den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen. Obwohl die entsprechenden Einnahmen steuerfrei sind, können also Verluste aus der „ehrenamtlichen“ Tätigkeite mit anderen Einkünften verrechnet werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die abzugsfähigen Kosten höher sind also die begünstigten Einkünfte. Bei abhängiger Beschäftigung sind das Werbungskosten, bei selbständiger Tätigkeit Betriebsausgaben.
Beispiel: Die Fahrtkosten zu Trainings- und Wettkampfeinsätzen eines Trainers sind höher als die bezahlte Vergütung. Er kann den Anteil an den Kosten, die nicht durch die Übungsleitervergütung gedeckt sind, steuerlich geltend machen, also den hier entstandenen Verlust z.B. bei einem Gehalt aus einer anderen Tätigkeit verrechnen.