Zahlungen für Arbeitsstunden nicht in Satzung geregelt
von: karl ()
Datum: 23.02.2022
Hallo,
in der Satzung eines Angelvereins steht:
"Beiträge, Besatzgeld, Aufnahmegebühr und zu leistende Arbeitsstunden werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung festgesetzt."
Dies ist der einzige Satz in der ganzen Satzung, in dem der Begriff "Arbeitsstunden" vorkommt.
Darf der Verein nun Zahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden verlangen, obwohl dies nicht in der Satzung so vorgesehen ist? Reicht es, wenn er das in der Beitragsordnung festhält?
Vielen Dank.
Karl