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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zahlungen für Arbeitsstunden nicht in Satzung geregelt
von: karl ()
Datum: 23.02.2022

Hallo,

in der Satzung eines Angelvereins steht:

"Beiträge, Besatzgeld, Aufnahmegebühr und zu leistende Arbeitsstunden werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung festgesetzt."

Dies ist der einzige Satz in der ganzen Satzung, in dem der Begriff "Arbeitsstunden" vorkommt.

Darf der Verein nun Zahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden verlangen, obwohl dies nicht in der Satzung so vorgesehen ist? Reicht es, wenn er das in der Beitragsordnung festhält?

Vielen Dank.
Karl

Re: Zahlungen für Arbeitsstunden nicht in Satzung geregelt
von: W. Pfeffer ()
Datum: 23.02.2022

Ich meine ja. Es besteht ja eine Verpflichtung zur Leistung und die kann mangels Möglichkeit, die Arbeitsleistung zu erzwingen, anderweitig eingetrieben werden.
Die Frage ist einzig, in welcher Höhe die Arbeitsstunden dann berechnet werden.