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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
karl schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in der Satzung eines Angelvereins steht: > > "Beiträge, Besatzgeld, Aufnahmegebühr und zu > leistende Arbeitsstunden werden auf Vorschlag des > Vorstandes durch die Mitgliederversammlung in der > Beitragsordnung festgesetzt." > > Dies ist der einzige Satz in der ganzen Satzung, > in dem der Begriff "Arbeitsstunden" vorkommt. > > Darf der Verein nun Zahlungen für nicht geleistete > Arbeitsstunden verlangen, obwohl dies nicht in der > Satzung so vorgesehen ist? Reicht es, wenn er das > in der Beitragsordnung festhält? > > Vielen Dank. > Karl
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