Jugend-Camp und Umsatzsteuer
von: Mainzelmann ()
Datum: 06.12.2021
Hallo Herr Pfeffer,
ein Verein veranstaltet ein Jugend-Camp (5 Tage). Die Teilnehmer bezahlen einen Betrag X für die Teilnahme am Camp. Bei diesem Camp wird täglich ein Mittagessen angeboten.
Meine Auffassung war bisher, dass die kompletten Einnahmen und Ausgaben im Zweckbetrieb zu erfassen sind und keine Umsatzsteuer anfällt. Ein befreundeter Steuerberater meinte nun, dass der Anteil der Einnahmen und Ausgaben, die auf das Mittagessen entfällt, im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen sind und der Umsatzsteuer (Kleinunternehmergrenze ist überschritten) zu unterwerfen sind.
Ich tue mich mit dieser Ansicht schwer. Ist hier nicht eine einheitliche Leistung "Jugend-Camp" erbracht worden, zu der eben auch ein Mittagessen gehört? In welchem Verhältnis wären ggf. die Einnahmen aufzuteilen? Ich habe ja nur einen Komplettbeitrag (bspw. 150 €) für das komplette Camp inkl. Mittagessen.