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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei Veranstaltungen mit Jugendlichen ist die > Verpflegung grundsätzlich nach § 4 Nr. 23 Satz 2 > umsatzsteuerfrei. > Voraussetzung ist, dass die Leistungen durch > "Einrichtungen erbracht werden, deren Zielsetzung > mit der einer Einrichtung des öffentlichen Rechts > vergleichbar ist und die keine systematische > Gewinnerzielung anstreben".
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