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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ratenzahlung und Teilnehmerbeitragssammlung
von: RomanW ()
Datum: 25.10.2021

Guten Abend,

unser Verein stellt gerade auf eine Kontierung um, nachdem wir jahrelang ein einfaches Kassenbuch geführt haben. Da unsere Umsätze immer unterschiedlicher werden müssen wir den Weg jetzt wagen :)

Wir sind ein gemeinnütziges Amateur-Orchester und sind Nichtbilanzierer, sowie derzeit unter allen Freigrenzen. Wir buchen im skr 49. Unser Vereinszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur im Bereich der Musik, insbesondere durch musikalische Kinder- und Jugendarbeit, Ausübung, Pflege und Darbietung orchestraler Musik, regelmäßige Proben und Trainingskurse zur Erhaltung und Steigerung musikalischer Leistungen und kultureller Betätigung, die vorrangig der Freizeitgestaltung dient.

Folgende zwei Geschäftsvorfälle bereiten mir allerdings noch große Kopfschmerzen:

1. Um Mitgliedern den Erwerb der teuren Instrumente zu erleichtern haben wir in der Vergangenheit Instrumente in den Vereinsbestand gekauft. Mitglieder hatten dann die Möglichkeit diese Instrumente zinslos von uns in Raten zum Kaufbetrag zu übernehmen. Hierdurch konnten wir unter Anderem auch Mengenrabatte erzielen. Für mich stellt der Geschäftsvorfall ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dar, da das vorrangige Ziel die Weitergabe an die Mitglieder ist. So würde ich den Geschäftsvorfall darstellen:
- Kauf Instrument: Bank an Handelsware
- Gutschrift Rate Mitglied: Erlöse Handelsware an Bank
Oder habe ich dabei etwas vergessen?
Eine Abschreibung muss nicht erfolgen oder?

2. Wir sammeln für die Teilnahme an musikalischen Lehrgängen des Verbandes öfter die Teilnahmegebühren der Mitglieder und überweisen sie dann gesammelt an den Verband. Eine Bezuschussung durch uns erfolgt nicht. Für mich ist das ein Durchlaufposten und nicht relevant für die EÜR. Kann man hierfür einen "Durchlaufposten" nutzen? Wenn ja, was für ein Konto benutzt man hierfür?

Entschuldigen Sie die vielen Fragen, über eine kurze Hilfestellung würde ich mich aber sehr freuen.
Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen

Roman

Re: Ratenzahlung und Teilnehmerbeitragssammlung
von: pfeffer ()
Datum: 26.10.2021

zu 1:
Ja, das fällt in den steuerpflichtigen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Der Verkauf steht in Konkurrenz zu nicht begünstigten Betrieben.
Abgeschrieben wird nicht, weil das Instrument sich nicht mehr im Vereinseigentum befindet.
Haben Sie schon mal über Verleihen statt Verkauf nachgedacht? Das dürfte m.E. ein Zweckbetrieb sein und brächte umsatzsteuerliche Vorteile.

zu 2:
Ein durchlaufender Posten liegt vor, wenn die Gebühren im Namen und auf Rechnung des Verbandes erhoben werden. Das dürfte hier der Fall sein.
Man nutzt dafür einfach Geldtransferkonten (also irgendein Bestandskonto).

Re: Ratenzahlung und Teilnehmerbeitragssammlung
von: RomanW ()
Datum: 27.10.2021

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre schnelle und gute Beantwortung der Frage!
Zu oben genanntem Fall habe ich noch eine weitere ergänzende Frage:

Wir haben Musiker mit eigenen Instrumenten, bei denen die Mitglieder sich auch um Wartung und Instandhaltung selber kümmern. Einige Großinstrumente, vor Allem im Schlagwerk, befinden sich allerdings im Vereinsbesitz. Die Schlagwerker müssen sich im Gegenzug zu den anderen Musikern nicht selber um die Wartung und Instandhaltung kümmern. Stattdessen erheben wir hier einen Zusatzbeitrag von 50,- EUR im Jahr für die Musiker ohne eigenes Instrument. Hierauf weisen wir bereits in den Eintrittserklärungen/ Gebührenordnung hin. Die Wartungsausgaben für diese Instrumente halten sich mit den Einnahmen ungefähr die Waage. Eine Gewinnerzielungsabsicht gibt es hier nicht.

Die Instrumente werden ausschließlich im ideelen Bereich genutzt. Entsprechend würde ich die Wartungsausgaben unter 2664 "Reparaturen" und die Zusatzbeiträge vielleicht unter 2400 "sonstige Einnahmen ideeler Bereich" buchen. Oder bildet sich hier bereits ein Zweckbetrieb?

Re: Ratenzahlung und Teilnehmerbeitragssammlung
von: pfeffer ()
Datum: 28.10.2021

Ohne Einnahmen kein Zweckbetrieb. Ich würde also so buchen, wie sie schreiben.