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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > zu 1: > Ja, das fällt in den steuerpflichtigen > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Der Verkauf > steht in Konkurrenz zu nicht begünstigten > Betrieben. > Abgeschrieben wird nicht, weil das Instrument sich > nicht mehr im Vereinseigentum befindet. > Haben Sie schon mal über Verleihen statt Verkauf > nachgedacht? Das dürfte m.E. ein Zweckbetrieb sein > und brächte umsatzsteuerliche Vorteile. > > zu 2: > Ein durchlaufender Posten liegt vor, wenn die > Gebühren im Namen und auf Rechnung des Verbandes > erhoben werden. Das dürfte hier der Fall sein. > Man nutzt dafür einfach Geldtransferkonten (also > irgendein Bestandskonto).
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