Re: Umsatzsteuer Getränkeverkauf / Eintritt
von: Goetze ()
Datum: 19.07.2011
Umsatzsteuer wird fällig, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse des Vorjahres höher als 17.500 Euro waren. Erlöse aus Getränken sind dann mit 19 % zu versteuern, die Erlöse aus Eintrittskarten sind mit 7 % bei einer kulturellen Veranstaltung und mit 19 % bei einer geselligen Veranstaltung zu versteuern.