Rechnungsanschriften
von: Guenter Lambrecht ()
Datum: 09.07.2011
Zunehmend werden Gegenstände (Druckerpatronen, Papier, Flugscheine pp.) von Vereinsmitgliedern im Internet erworben. Die Rechnungen werden zumeist auf den Besteller ausgestellt und elektronisch übermittelt.
Ich kann diese Gegenstände jedoch als Vorsteuer abziehen. Kann ich das auch machen, wenn die Rechnungen eben nicht auf unseren Verein ausgestellt wurden (sondern auf den Besteller) und wenn der Rechnungsempfänger die Rechnung dann mit der Bitte um Kostenerstattung bei mir einreicht?
Vielen Dank