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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Guenter Lambrecht schrieb: ------------------------------------------------------- > Zunehmend werden Gegenstände (Druckerpatronen, > Papier, Flugscheine pp.) von Vereinsmitgliedern im > Internet erworben. Die Rechnungen werden zumeist > auf den Besteller ausgestellt und elektronisch > übermittelt. > Ich kann diese Gegenstände jedoch als Vorsteuer > abziehen. Kann ich das auch machen, wenn die > Rechnungen eben nicht auf unseren Verein > ausgestellt wurden (sondern auf den Besteller) und > wenn der Rechnungsempfänger die Rechnung dann mit > der Bitte um Kostenerstattung bei mir einreicht? > Vielen Dank
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