Re: Waren zum Selbstkostenpreis verkaufen (ideell)
von: Sebastian ()
Datum: 03.05.2021
Danke für die schnelle Antwort.
Auszug aus der Satzung. Nochmal damit es keine Missverständnisse gibt: Nicht gemeinnützig ;)
> Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur sowie bürgerschaftlichem Engagement.
> Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
> - Erforschung und Weiterentwicklung von freien Datennetzwerken sowohl auf technischer als auch gesellschaftlicher Ebene.
> - Schaffung von freien Daten-Netzwerken („Bürgernetzen“).
> - Unterhaltung und Betrieb der dafür nötigen Infrastrukturen
> [...]
Die Hardware wird Bestandteil des Netz. Natürlich sehe ich es als Betroffener optimistisch was die Zuordnung zum Vereinszweck angeht. Als Rechtsleihe finde ich es rein objektiv fast unmöglich zu entscheiden ob es zur Erfüllung des Vereinszweck dient oder nicht. Besonders für nicht gemeinnützige Vereine findet man kauf etwas im Internet.
Vielleicht wird es klarer wenn ich es genauer beschreibe.
(Aufsteller = Person die das Gerät später bei sich zu Hause angeschlossen haben wird.)
Konkret ist es so, dass ein altes, gebrauchtes Gerät vom Aufsteller zur Verfügung gestellt wird.
Der Verein hat benötigte Bauteile gekauft.
Der Verein bezahlt einen Dienstleister die Bauteile beim alten, gebrauchten Gerät einzubauen.
Der Verein übergibt das verbesserte Gerät wieder an den Aufsteller.
Dadurch werden Altgeräte vor dem Müll gerettet und das Netz kann weiter betrieben werden.
Die 15 Euro betreffen also nur den Ausgleich der anfallenden Kosten.
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# Da bezweifle ich. Die Lieferung von Hardware ist sicher nicht begünstigt
## Was heißt hierbei begünstigt? Gibt es überhaupt einen "Katalog" an begünstigten Handlungen bei nicht gemeinnützigen Vereinen?
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Ist es mit diesen Zusatzinformationen immer noch so, dass ein umsatz- und ertragsteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb genutzt werden muss?
Bei dem ganzen Aufwand wäre zu überlegen ob wir die Geräte alternativ kostenlos rausgeben. Und mit klarem Verweis auf "keine Gegenleistung" um eine freiwillige, zweckungebundene Geldzuwendungen in beliebiger Höhe bitten. Also die Kosten voll durch den Verein tragen lassen und hoffen dass die Geldzuwendungen in dem Jahr höher als üblich sind.