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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Sebastian schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Antwort. > > Auszug aus der Satzung. Nochmal damit es keine > Missverständnisse gibt: Nicht gemeinnützig ;) > > Zweck des Vereins ist die Förderung von > Wissenschaft und Forschung, Volks- und > Berufsbildung, Kunst und Kultur sowie > bürgerschaftlichem Engagement. > > Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere > durch > > - Erforschung und Weiterentwicklung von freien > Datennetzwerken sowohl auf technischer als auch > gesellschaftlicher Ebene. > > - Schaffung von freien Daten-Netzwerken > („Bürgernetzen“). > > - Unterhaltung und Betrieb der dafür nötigen > Infrastrukturen > > [...] > > Die Hardware wird Bestandteil des Netz. Natürlich > sehe ich es als Betroffener optimistisch was die > Zuordnung zum Vereinszweck angeht. Als Rechtsleihe > finde ich es rein objektiv fast unmöglich zu > entscheiden ob es zur Erfüllung des Vereinszweck > dient oder nicht. Besonders für nicht > gemeinnützige Vereine findet man kauf etwas im > Internet. > > Vielleicht wird es klarer wenn ich es genauer > beschreibe. > > (Aufsteller = Person die das Gerät später bei sich > zu Hause angeschlossen haben wird.) > > Konkret ist es so, dass ein altes, gebrauchtes > Gerät vom Aufsteller zur Verfügung gestellt wird. > Der Verein hat benötigte Bauteile gekauft. > Der Verein bezahlt einen Dienstleister die > Bauteile beim alten, gebrauchten Gerät > einzubauen. > Der Verein übergibt das verbesserte Gerät wieder > an den Aufsteller. > Dadurch werden Altgeräte vor dem Müll gerettet und > das Netz kann weiter betrieben werden. > > Die 15 Euro betreffen also nur den Ausgleich der > anfallenden Kosten. > > _____ > > # Da bezweifle ich. Die Lieferung von Hardware ist > sicher nicht begünstigt > ## Was heißt hierbei begünstigt? Gibt es überhaupt > einen "Katalog" an begünstigten Handlungen bei > nicht gemeinnützigen Vereinen? > > _____ > > Ist es mit diesen Zusatzinformationen immer noch > so, dass ein umsatz- und ertragsteuerpflichtiger > wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb genutzt werden > muss? > > Bei dem ganzen Aufwand wäre zu überlegen ob wir > die Geräte alternativ kostenlos rausgeben. Und mit > klarem Verweis auf "keine Gegenleistung" um eine > freiwillige, zweckungebundene Geldzuwendungen in > beliebiger Höhe bitten. Also die Kosten voll durch > den Verein tragen lassen und hoffen dass die > Geldzuwendungen in dem Jahr höher als üblich sind.
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