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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verzicht auf Einnahmen Corona
von: Sören ()
Datum: 24.03.2021

Hallo Herr Pfeffer,
ich hätte eine Frage bzgl. Verzicht auf Einnahmen in Verbindung mit der Corona-Pandemie.

Ein Tennisverein, welcher Aboeinnahmen für die Nutzung der Tennishalle einzieht (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in diesem Fall), werden aufgrund der Tennishallenschließungen teilweise an die Abonnenten wieder zurückgezahlt. Ein Großteil der Personen sind Mitglieder welche hinter dem Verein stehen. Manche verzichten nun auf die Rückerstattung und manche zahlen einen Betrag wieder als "Spende" zurück. Können diese Geldeinnahmen als Spende mit Ausstellung einer Spendenbescheinigung berücksichtigt werden? Vielen Dank im Voraus für Ihr kurzes Feedback

Re: Verzicht auf Einnahmen Corona
von: pfeffer ()
Datum: 24.03.2021

Bei der Hallenschließung besteht ja ein Rückzahlungsanspruch. Deswegen ist der freiwillige Verzicht darauf als Spende abzugsfähig. Der erforderliche Vermögensabfluss liegt wegen des Erstattungsanspruchs vor.