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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bei der Hallenschließung besteht ja ein > Rückzahlungsanspruch. Deswegen ist der freiwillige > Verzicht darauf als Spende abzugsfähig. Der > erforderliche Vermögensabfluss liegt wegen des > Erstattungsanspruchs vor.
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