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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Nachträgliche Umbuchung zwischen Bereichen
von: Dominik ()
Datum: 07.03.2021

Hallo zusammen,
Ich habe folgenden Sachverhalt mit dem ich nun konfrontiert bin und wo ich gerade etwas ratlos bin.

Ich habe letztes Jahr im idellen Bereich einen Gegenstand eingekauft für 100 Euro incl. MwSt.

Vorsteuerabzug war durch die Bereichszuordnung nicht möglich.
Ausgabe war Dienstkleidung an Bank 100 Euro. Zuordnung ideller Bereich. So weit so gut.

Nun verkaufe ich die Dienstkleidung dieses Jahr für 119 Euro und die Ausgabe müsste in den WB umgebucht werden, weil das sonst ja meinen idellen bzw wirtschaftlichen Bereich verfälscht
Hier müsste ich ja eine Umbuchung machen.

Wäre es korrekt wenn ich das wie folgt abbilde?

Den Umsatz buche ich als:

Bank 119 Euro an Umsatzerlöse 100 Euro und Ust 19 Euro.
Wirtschaftlicher Bereich

Den damaligen Vorgang korrigiere ich mit einer heutigen Buchung
Dienstkleidung an Bank 100 Euro im idellen Bereich, sodass ich die damalige Buchung nulle.

Als Ausgabenbuchung buche ich wie folgt
Bank 100 an Dienstkleidung 84.03 Euro und Vst 15.97 Euro

Liege ich damit richtig?

Vielen Dank für die Hilfe.

Re: Nachträgliche Umbuchung zwischen Bereichen
von: pfeffer ()
Datum: 07.03.2021

Nun verkaufe ich die Dienstkleidung dieses Jahr für 119 Euro....

# Wenn die Kleidung dem ideellen Bereichm zugeordnet war, wird in der Regel umsatzsteuerfrei verkauft und der Erlös dem ideellen Bereich zugeordnet. Es handelt sich ja nur um einen Gelegenheitsverkauf ohne Nachhaltigkeit.

Re: Nachträgliche Umbuchung zwischen Bereichen
von: Dominik ()
Datum: 07.03.2021

Vielen Dank für die Antwort
Würde das auch für Sachen aus dem Zweckbetrieb gelten?
Wenn ich z.b. Leihequipment das für den Zweckbetrieb angeschafft wurde, gelegentlich verkaufe?
Bspw. habe ich das in 2020 drei bis viermal gemacht.
Die Erlöse aber im Wb zu 19 Prozent verbucht und die Ausgabe auch in den WB geschoben

Re: Nachträgliche Umbuchung zwischen Bereichen
von: pfeffer ()
Datum: 07.03.2021

Ja, grundsätzlich werden die Verkäufe ertragssteuerlich dem Bereich zugeordent, wo die Sachen genutzt werden.
Umsatzsteuerlich wird das i.d.R. nicht gelten.