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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, grundsätzlich werden die Verkäufe > ertragssteuerlich dem Bereich zugeordent, wo die > Sachen genutzt werden. > Umsatzsteuerlich wird das i.d.R. nicht gelten.
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