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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Komandofahrzeug von verein privat nutzen
von: Olaf ()
Datum: 25.12.2020

Hallo liebe leute.

Erstmal gesegnete Weihnachten euch allen.

Ich hätte da mal ein etwas verzwicktes Problem:

Der Dienststellenleiter einer ehrenamtlichen Hilfsorganisation (eingetragener gemeinnütziger ev) nutzt regelmäßig dienstfahrzeuge des vereins für private fahrten und hat die fahrzeuge teilweise auch über nacht bei sich privat zuhause oder fährt damit ins benachbarte eu-ausland zur privaten arbeit. Fahrtenbuch steht dann meistens ein gewäsch nach art bewegungsfahrt drin.

Er selbst sieht das als sein recht an dienstwagen zu nutzen weil er ja angeblich jederzeit bereitschaft hat. Ist aber nicht von öffentlicher hand in posten ernannt die das rechtfertigen würden. Der Geschäftsführer duldet es weil es da wohl druckmittel gegen ihn persönlich gibt die seinen job gefährden. Vorstand schiebt Verantwortung auf Geschäftsführer.

Steuerlich gibt er den geldwerten vorteil nicht an.
Privat besitzt er kein fahrzeug wohnt aber 20 km vom verein entfernt und ist fast jeden tag dort. Entweder mit vereinsfahrzeug oder dienstwagen des privaten arbeitgebers im eu-ausland.

Muss der gute mann die fahrten mit den dienstwagen des vereins (neuerdings sogar audi q5) beim finanzamt als geldwerten vorteil angeben oder irre ich mich da?
Er arbeitet hauptberuflich als einfacher fahrer im bereich mindestlohn des nachbarlandes(geldwerter vorteil vom zb Audi Q5 dürfte seinen geldrahmen eigentlich sprengen)

Über qualifizierte hilfe würde ich mich freuen

Mfg

Re: Komandofahrzeug von verein privat nutzen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.12.2020

Ich gehe davon aus, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Dann hat der Verein die Pflicht, die Lohnsteuer abzuführen. Dass ein Dienstfahrzeug privat genutzt wird, spricht jedenfalls gegen eine selbstständige Tätigkeit. Überhaupt dürfte die Tätigkeit eines Dienstellenleiters kaum als selbstständige Tätigkeit durchgehen.
Ich hätte hier auch gemeinnützigkeitsrechtlich Bedenken (unentgeltliche Zuwendung).



Edited 1 time(s). Last edit at 25.12.2020 by pfeffer.