Re: Komandofahrzeug von verein privat nutzen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.12.2020
Ich gehe davon aus, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Dann hat der Verein die Pflicht, die Lohnsteuer abzuführen. Dass ein Dienstfahrzeug privat genutzt wird, spricht jedenfalls gegen eine selbstständige Tätigkeit. Überhaupt dürfte die Tätigkeit eines Dienstellenleiters kaum als selbstständige Tätigkeit durchgehen.
Ich hätte hier auch gemeinnützigkeitsrechtlich Bedenken (unentgeltliche Zuwendung).
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