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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Olaf schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe leute. > > Erstmal gesegnete Weihnachten euch allen. > > Ich hätte da mal ein etwas verzwicktes Problem: > > Der Dienststellenleiter einer ehrenamtlichen > Hilfsorganisation (eingetragener gemeinnütziger > ev) nutzt regelmäßig dienstfahrzeuge des vereins > für private fahrten und hat die fahrzeuge > teilweise auch über nacht bei sich privat zuhause > oder fährt damit ins benachbarte eu-ausland zur > privaten arbeit. Fahrtenbuch steht dann meistens > ein gewäsch nach art bewegungsfahrt drin. > > Er selbst sieht das als sein recht an dienstwagen > zu nutzen weil er ja angeblich jederzeit > bereitschaft hat. Ist aber nicht von öffentlicher > hand in posten ernannt die das rechtfertigen > würden. Der Geschäftsführer duldet es weil es da > wohl druckmittel gegen ihn persönlich gibt die > seinen job gefährden. Vorstand schiebt > Verantwortung auf Geschäftsführer. > > Steuerlich gibt er den geldwerten vorteil nicht > an. > Privat besitzt er kein fahrzeug wohnt aber 20 km > vom verein entfernt und ist fast jeden tag dort. > Entweder mit vereinsfahrzeug oder dienstwagen des > privaten arbeitgebers im eu-ausland. > > Muss der gute mann die fahrten mit den dienstwagen > des vereins (neuerdings sogar audi q5) beim > finanzamt als geldwerten vorteil angeben oder irre > ich mich da? > Er arbeitet hauptberuflich als einfacher fahrer im > bereich mindestlohn des nachbarlandes(geldwerter > vorteil vom zb Audi Q5 dürfte seinen geldrahmen > eigentlich sprengen) > > Über qualifizierte hilfe würde ich mich freuen > > Mfg
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