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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vernichtung von Ware
von: Dominik ()
Datum: 18.12.2020

Guten Tag,

ich habe drei Merchandise Pullover, die in einem nicht verkaufsfähigen Zustand sind.
Einkaufspreis 25 Euro.
Diese würde ich normalerweise entsorgen.

Wie muss ich das denn buchhalterisch festhalten, da ich Ustpflichtig bin? Ich mache ja damit einen Verlust von 75 Euro.

Kann ich die aus meinem Bestand rausschmeissen und das war es dann oder muss ich da buchhalterisch was berücksichtigen?

Darf ich die auch unter EK verkaufen bspw für 5 Euro? Dann habe ich den Schaden minimiert.

Ich würde den entsprechenden Geschäftsvorfall notieren in meiner Buchhaltung, falls jemand prüft.

Vielen Dank für eure / ihre Rückmeldung

Gruß Dominik

Re: Vernichtung von Ware
von: pfeffer ()
Datum: 18.12.2020

Das ist jetzt aber keine Frage aus dem Bereich Vereine/Gemeinnützigkeit.

Falls Sie die Ware aber spenden wollen: Sie können unverkäufliche Ware zum Nullwert entnehmen. Die Kosten/Vorsteuer für den Wareneinkauf werden entweder schon beim Einkauf (EÜR) oder mit der Bestandskorrektur im Zuge der Inventur (Bilanzierer) berücksichtigt. Umsatzsteuer muss bei der Entnahme zum Nullwert nicht berücksichtigt werden.

Re: Vernichtung von Ware
von: Dominik ()
Datum: 19.12.2020

Vielen Dank für die Antwort.
Die Thematik hatte ich bei Buchführung verortet.
Diese Problematik holt einen desöfteren auch im Verein ein.
Ich habe sie jetzt für einen kleinen Unkostenbeitrag abgegeben. Das Minus muss dann über den WB der Zukunft gedeckt werden.