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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist jetzt aber keine Frage aus dem Bereich > Vereine/Gemeinnützigkeit. > > Falls Sie die Ware aber spenden wollen: Sie können > unverkäufliche Ware zum Nullwert entnehmen. Die > Kosten/Vorsteuer für den Wareneinkauf werden > entweder schon beim Einkauf (EÜR) oder mit der > Bestandskorrektur im Zuge der Inventur > (Bilanzierer) berücksichtigt. Umsatzsteuer muss > bei der Entnahme zum Nullwert nicht berücksichtigt > werden.
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