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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ausländersteuer Filmaufnahmen anmelden und steuerpflichtig nach 50a Absatz 3?
von: Alex1970 ()
Datum: 18.10.2020

Hallo zusammen,

wir haben gerade ein kleines Problem mit Filmaufnahmen von unseren Veranstaltungen.

Und zwar machen wir von unseren Wettkämpfen mit Zuschauern auch Filmaufnahmen und verwerten diese danach selbst.

Diese werden von einer Privatperson aus dem EU Ausland gefilmt und alles editiert. Wir bekommen dann nach Fertigstellung die Filmaufnahmen als Dateien für das jeweilige Medium (DVD, Bluray, VOD).

Ich bin gerade am Suchen im Internet aber die Ausländersteuer ist schon sehr kompliziert auch gerade im Fall einer Rechte Überlassung oder Lizenzierung.

Mit Film-Rechten haben wir uns da bisher nicht so beschäftigt, da wir davon ausgegangen sind dass die Privatperson im Auftrag für uns filmt und wir immer die Rechte haben und mit dem ausbezahlten Betrag (an die EU Privatperson) diese, falls es Rechte geben sollte, von uns gekauft werden.

Die Privatperson bekommt von uns im Nachhinein nichts und wird auch nicht am Umsatz bezeiligt. Mit dem ausbezahlten Betrag ist somit alles abgegolten.

Kennt sich hier jemand im Forum mit der Ausländersteuer ein wenig aus und kann da ein wenig Licht ins Dunkel bringen?

Ich habe von einem Bekannten erfahren dass eventuell eine Dienstleistung nicht steuerpflichtig nach 50a ist und eventuell auch ein Rechtekauf.

Unser Steuerberater kennt sich da nicht so aus und ich muss bald eine Abgabe machen und möchte natürlich nicht unnötig Steuern zahlen.

Bei 50a ist von Überlassen von Rechten die Rede

3. bei Einkünften, die aus Vergütungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, herrühren, sowie bei Einkünften, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler über einen begrenzten Zeitraum vertraglich zu verpflichten (§ 49 Absatz 1 Nummer 2, 3, 6 und 9)

Dankeschön für eure Hife
Grüße Alex

Re: Ausländersteuer Filmaufnahmen anmelden und steuerpflichtig nach 50a Absatz 3?
von: Mieze ()
Datum: 18.10.2020

Wieso erwirbt euer Verein irgendwelche Rechte?

Wenn jemand in eurem Auftrag Filmaufnahmen macht, liegen die Rechte doch nicht bei dem, der filmt? Das wäre ja, als ob die Brötchen, die jemand für das Fest hilft zu schmieren, dadurch dadurch ihm gehören.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate

Re: Ausländersteuer Filmaufnahmen anmelden und steuerpflichtig nach 50a Absatz 3?
von: Alex1970 ()
Datum: 18.10.2020

...das sieht die Finanz-Behörde ein wenig anders. Wir dachten es ist da auch klar, allerdings bekommt er ja fürs filmen und fertig bearbeiten (Schnitt) ein Geld und das wertet die Finanzbehörde als werkschaffende Tätigkeit und sollen jetzt dann Steuern zahlen und suche jetzt nach einem Ausweg.

Bisher wurde nur alles mündlich ausgemacht, allerdings möchten wir für die Zukunft dass auch so regeln. Wir müssten jetzt dann einen höheren Betrag nachzahlen und das wollen wir vermeiden.