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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Alex1970 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > wir haben gerade ein kleines Problem mit > Filmaufnahmen von unseren Veranstaltungen. > > Und zwar machen wir von unseren Wettkämpfen mit > Zuschauern auch Filmaufnahmen und verwerten diese > danach selbst. > > Diese werden von einer Privatperson aus dem EU > Ausland gefilmt und alles editiert. Wir bekommen > dann nach Fertigstellung die Filmaufnahmen als > Dateien für das jeweilige Medium (DVD, Bluray, > VOD). > > Ich bin gerade am Suchen im Internet aber die > Ausländersteuer ist schon sehr kompliziert auch > gerade im Fall einer Rechte Überlassung oder > Lizenzierung. > > Mit Film-Rechten haben wir uns da bisher nicht so > beschäftigt, da wir davon ausgegangen sind dass > die Privatperson im Auftrag für uns filmt und wir > immer die Rechte haben und mit dem ausbezahlten > Betrag (an die EU Privatperson) diese, falls es > Rechte geben sollte, von uns gekauft werden. > > Die Privatperson bekommt von uns im Nachhinein > nichts und wird auch nicht am Umsatz bezeiligt. > Mit dem ausbezahlten Betrag ist somit alles > abgegolten. > > Kennt sich hier jemand im Forum mit der > Ausländersteuer ein wenig aus und kann da ein > wenig Licht ins Dunkel bringen? > > Ich habe von einem Bekannten erfahren dass > eventuell eine Dienstleistung nicht > steuerpflichtig nach 50a ist und eventuell auch > ein Rechtekauf. > > Unser Steuerberater kennt sich da nicht so aus und > ich muss bald eine Abgabe machen und möchte > natürlich nicht unnötig Steuern zahlen. > > Bei 50a ist von Überlassen von Rechten die Rede > > 3. bei Einkünften, die aus Vergütungen für die > Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf > Nutzung von Rechten, insbesondere von > Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von > gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und > ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und > Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und > Verfahren, herrühren, sowie bei Einkünften, die > aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt > werden, einen Berufssportler über einen begrenzten > Zeitraum vertraglich zu verpflichten (§ 49 Absatz > 1 Nummer 2, 3, 6 und 9) > > Dankeschön für eure Hife > Grüße Alex
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