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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kauf einer Solaranlage und Einspeisevergütung
von: Tascha ()
Datum: 08.10.2020

Hallo, wir sind ein gemeinnütziger Hundeverein und haben im Frühjahr eine Solaranlage auf unser Vereinsheim bauen lassen. Die Kosten hierfür habe ich auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt. Also mit dem gleichen Verteilungsschlüssel wie alle anderen Kosten auch.
Jetzt haben wir zum ersten mal eine Einspeisevergütung bekommen. Ist es richtig, dass ich diese komplett versteuern muss und nicht nur den prozentualen Anteil, der auf den steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb fällt?
Das würde ja heißen, dass ich in unserem Fall nur 75% der Vorsteuer vom Kauf abziehen kann, aber 100% der Einnahmen versteuern muss.

Re: Kauf einer Solaranlage und Einspeisevergütung
von: pfeffer ()
Datum: 08.10.2020

Die Kosten hierfür habe ich auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt. Also mit dem gleichen Verteilungsschlüssel wie alle anderen Kosten auch.

# Das wäre aber nur dann angemessen, soweit der Strom selbst verbraucht wird und zwar in allen steuerlichen Bereichen.

Jetzt haben wir zum ersten mal eine Einspeisevergütung bekommen. Ist es richtig, dass ich diese komplett versteuern muss und nicht nur den prozentualen Anteil, der auf den steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb fällt?

# Ja, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung kommen nicht in Frage.

Das würde ja heißen, dass ich in unserem Fall nur 75% der Vorsteuer vom Kauf abziehen kann, aber 100% der Einnahmen versteuern muss.

# Ich würde hier zunächst die steuerliche Zuordnung in Frage stellen.
Wird ein Teil des Strom selbst verbraucht?

Re: Kauf einer Solaranlage und Einspeisevergütung
von: Tascha ()
Datum: 09.10.2020

Ja, wir verbrauchen in allen Bereichen den Strom. Den Sommer über waren wir zu 98% autark und mussten kaum Strom zu kaufen. Der nicht verbrauchte Strom wird eingespeist.

Re: Kauf einer Solaranlage und Einspeisevergütung
von: Tascha ()
Datum: 13.10.2020

Wir verbrauchen einen Teil des Stroms für unsere verschiedenen Bereiche, also ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Bereich. Der Rest wird eingespeist. Zählt die komplette Solaranlage als eigenständiger wirtschaftlicher Teil und die Vorsteuer ist zu 100% abzugsfähig, oder ist diese nach den Bereichen aufzuteilen, so wie andere Kosten auch?

Dann hätte ich noch eine Frage:
Der vom Verein selbst verbrauchte Strom, zählt der als Entnahme und muss versteuert werden?
Oder ist dieser nicht anzusetzen?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Re: Kauf einer Solaranlage und Einspeisevergütung
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2020

Die Rechnung müsste so aussehen:
Der Prozentanteil des Stroms der selbst verbraucht wird, wird im Jahresmittel errechnet
Diese Quote wird dann wiederum auf die steuerlichen Bereiche quotiert.
Vorsteuerabzugsfähig ist der Teil, der in Bereichen verbraucht wird, die umsatzsteuerpflichtig sind.
Der Anteil des eingespeisten Stroms fällt in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hier besteht voller Vorsteuerabzug.
Die addierten Quoten der steuerpflichtigen Bereich ergeben den Anteil des Vorsteuerabzugs aus Herstellungs- und Betriebskosten der Anlage. Für die Abschreibungen gilt die analoge Aufteilung.

Der selbst verbrauchte Strom ist keine Einnahme. Der Verein kann ja von sich selbst keine Einnahmen haben.



Edited 1 time(s). Last edit at 13.10.2020 by pfeffer.

Re: Kauf einer Solaranlage und Einspeisevergütung
von: Tascha ()
Datum: 13.10.2020

Vielen Dank. Kompliziert, aber jetzt logisch.