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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Rechnung müsste so aussehen: > Der Prozentanteil des Stroms der selbst verbraucht > wird, wird im Jahresmittel errechnet > Diese Quote wird dann wiederum auf die > steuerlichen Bereiche quotiert. > Vorsteuerabzugsfähig ist der Teil, der in > Bereichen verbraucht wird, die > umsatzsteuerpflichtig sind. > Der Anteil des eingespeisten Stroms fällt in den > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb. Hier besteht voller > Vorsteuerabzug. > Die addierten Quoten der steuerpflichtigen Bereich > ergeben den Anteil des Vorsteuerabzugs aus > Herstellungs- und Betriebskosten der Anlage. Für > die Abschreibungen gilt die analoge Aufteilung. > > Der selbst verbrauchte Strom ist keine Einnahme. > Der Verein kann ja von sich selbst keine Einnahmen > haben.
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