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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verwendung Spenden im Ausland
von: Lucy ()
Datum: 06.10.2020

Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen: Unser gemeinnütziger Verein (wir haben einen Freistellungsbescheid) möchte in der Zukunft mit Organisationen / Personen im Ausland (EU und Drittland) kooperieren.
D.h. wir planen gemeinsame Projekte und überweisen Spendengelder an diese Organisationen / Personen, die diese vor Ort zu vereinbarten Zwecken einsetzen.

Unter welchen Voraussetzungen können wir das machen?
Welche Kriterien müssen die Organisationen erfüllen?
Genügt es, wenn die Organisationen in ihrem jeweiligen Land Gemeinnützigkeitsstatus haben?
Welche Nachweise müssen wir ggü dem Finanzamt erbringen, um nicht unseren Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren?
Ist es sinnvoll, mit jeder Organisation / Person eine Hilfspersonenvereinbarung zu schließen?

Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Re: Verwendung Spenden im Ausland
von: pfeffer ()
Datum: 06.10.2020

Unter welchen Voraussetzungen können wir das machen?
Welche Kriterien müssen die Organisationen erfüllen?

# Die ausländische Organisation muss analog zu deutschen Regelungen gemeinnützig sein.
Leider gibt es da keine einheitlichen Standards der Finanzämter

Genügt es, wenn die Organisationen in ihrem jeweiligen Land Gemeinnützigkeitsstatus haben?

# Grundsätzlich ja. Da eigene Finanzamt sollte aber auf jeden Fall dazu befragt werden

Welche Nachweise müssen wir ggü dem Finanzamt erbringen, um nicht unseren Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren?

# s.o.

Ist es sinnvoll, mit jeder Organisation / Person eine Hilfspersonenvereinbarung zu schließen?

# Ja, das würde das Problem mit dem Gemeinnützigkeitsnachweis umgehen.

Re: Verwendung Spenden im Ausland
von: Lucy ()
Datum: 07.10.2020

Vielen Dank für die Antwort!

Bedeutet das, dass mit einer Hilfspersonenvereinbarung die Nachweise über den Gemeinnützigkeitsstatus nicht erbracht werden müssen?

Gibt es hier Voraussetzungen, wie die Zusammenarbeit aussehen muss? Z.B. Weisungsgebundenheit? Ich habe gelesen, dass die Hilfsperson keine eigenen gemeinnützigen Zwecke erfüllen darf? Das tun die gemeinnützigen Organisationen im Ausland aber ja gerade?

Re: Verwendung Spenden im Ausland
von: pfeffer ()
Datum: 07.10.2020

Bedeutet das, dass mit einer Hilfspersonenvereinbarung die Nachweise über den Gemeinnützigkeitsstatus nicht erbracht werden müssen?

# Genau, weil es sich dann um keine Mittelweitergabe handelt, sondern um eine unmittelbare Verwendung der Mittel.

Gibt es hier Voraussetzungen, wie die Zusammenarbeit aussehen muss? Z.B. Weisungsgebundenheit?

# Aus der Vereinbarung muss hervorgehen, dass die Tätigkeiten unter der Regie des Mittelgebers ausgeführt werden. Bestimmte inhaltliche Vorgaben gibt es nicht. Formalrechtlich könnte das ein Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag sein.

Ich habe gelesen, dass die Hilfsperson keine eigenen gemeinnützigen Zwecke erfüllen darf?

# Nein, das stimmt nicht.

Re: Verwendung Spenden im Ausland
von: Lucy ()
Datum: 08.10.2020

Vielen Dank!
Und können beliebig viele Hilfspersonen(-organisationen) eingesetzt werden?

Re: Verwendung Spenden im Ausland
von: pfeffer ()
Datum: 08.10.2020

Ja, natürlich, ein Verein kann ja auch beliebig viel freie Mitarbeiter haben.