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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bedeutet das, dass mit einer > Hilfspersonenvereinbarung die Nachweise über den > Gemeinnützigkeitsstatus nicht erbracht werden > müssen? > > # Genau, weil es sich dann um keine > Mittelweitergabe handelt, sondern um eine > unmittelbare Verwendung der Mittel. > > Gibt es hier Voraussetzungen, wie die > Zusammenarbeit aussehen muss? Z.B. > Weisungsgebundenheit? > > # Aus der Vereinbarung muss hervorgehen, dass die > Tätigkeiten unter der Regie des Mittelgebers > ausgeführt werden. Bestimmte inhaltliche Vorgaben > gibt es nicht. Formalrechtlich könnte das ein > Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag > sein. > > Ich habe gelesen, dass die Hilfsperson keine > eigenen gemeinnützigen Zwecke erfüllen darf? > > # Nein, das stimmt nicht.
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