Re: Verwendung Spenden im Ausland
von: pfeffer ()
Datum: 07.10.2020
Bedeutet das, dass mit einer Hilfspersonenvereinbarung die Nachweise über den Gemeinnützigkeitsstatus nicht erbracht werden müssen?
# Genau, weil es sich dann um keine Mittelweitergabe handelt, sondern um eine unmittelbare Verwendung der Mittel.
Gibt es hier Voraussetzungen, wie die Zusammenarbeit aussehen muss? Z.B. Weisungsgebundenheit?
# Aus der Vereinbarung muss hervorgehen, dass die Tätigkeiten unter der Regie des Mittelgebers ausgeführt werden. Bestimmte inhaltliche Vorgaben gibt es nicht. Formalrechtlich könnte das ein Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag sein.
Ich habe gelesen, dass die Hilfsperson keine eigenen gemeinnützigen Zwecke erfüllen darf?
# Nein, das stimmt nicht.