Re: Aufmerksamkeiten
von: W. Pfeffer ()
Datum: 23.09.2020
1. Kann man die Aufmerksamkeiten auch pauschal behandeln? Z. B. 20 Herrenspieler x 40 EUR/ Spieler, sodass ich den Betrag i. H. v. 800 EUR als Grenze nehme ohne die Kosten den einzelnen Spielern zuzuordnen?
# Ja, das ist der übliche Weg, anders wäre es zu aufwändig.
2. Nach unseren Heimspielen gibt es eine Kiste Bier und ein Mittagessen. Dieses Posten würde ich als Aufmerksamkeiten behandeln oder gibt es eine andere Möglichkeit?
# Anders geht es kaum, weil Sachvergütungen steuerpflichtig wären,
3. Unsere Auswärtsspiele finden teilweise 150-250 km entfernt statt. Fallen die Verpflegungen (alkoholfreie Getränke + Essen vor bzw. nach den Spielen) dennoch unter Aufmerksamkeiten? Bei solchen Entfernungen sehe ich es durchaus gerechtfertigt an, dass diese zum "Spielbetrieb" gehören.
# Bei Auswärtsspielen können die Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden. Das wäre 14 Euro, wenn die Reise mindestens 8 Stunden dauert.