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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Kann man die Aufmerksamkeiten auch pauschal > behandeln? Z. B. 20 Herrenspieler x 40 EUR/ > Spieler, sodass ich den Betrag i. H. v. 800 EUR > als Grenze nehme ohne die Kosten den einzelnen > Spielern zuzuordnen? > > # Ja, das ist der übliche Weg, anders wäre es zu > aufwändig. > > 2. Nach unseren Heimspielen gibt es eine Kiste > Bier und ein Mittagessen. Dieses Posten würde ich > als Aufmerksamkeiten behandeln oder gibt es eine > andere Möglichkeit? > > # Anders geht es kaum, weil Sachvergütungen > steuerpflichtig wären, > > 3. Unsere Auswärtsspiele finden teilweise 150-250 > km entfernt statt. Fallen die Verpflegungen > (alkoholfreie Getränke + Essen vor bzw. nach den > Spielen) dennoch unter Aufmerksamkeiten? Bei > solchen Entfernungen sehe ich es durchaus > gerechtfertigt an, dass diese zum "Spielbetrieb" > gehören. > > # Bei Auswärtsspielen können die > Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden. Das > wäre 14 Euro, wenn die Reise mindestens 8 Stunden > dauert.
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