Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende an nicht gemeinnützigen Verein
von: Niklas ()
Datum: 25.08.2020

Guten Tag,

Spenden an nicht gemeinnützige Vereine unterliegen ja der Schenkungssteuer. Es gibt einen Freibetrag von 20.000 Euro. Dazu stellen sich folgende Fragen:

1. Wenn ein Mitglied zusätzlich zu seinem jährlichen Mitgliedsbeitrag einen Geldbetrag spenden will, soll es dann bei der Überweisung als Verwendungszweck „Spende“ oder „Schenkung“ angeben? Macht das einen Unterschied?
2. Kann das Mitglied den Betrag nochmal als „Mitgliedsbeitrag“ überweisen? Das hätte aber dann den Anschein, als wäre der Mitgliedsbeitrag nicht jährlich. In der Satzung steht aber „jährlich“. Spendet jemand 5 Mal im Jahr einen Geldbetrag, dann würde er ja 5 Mitgliedsbeiträge zahlen, wenn man diesen Verwendungszweck wählt.
3. Muss der Verein als Empfänger beim Finanzamt diese Schenkung melden, auch wenn sie noch so klein ist? Oder nur wenn der Verwendungszweck nicht „Mitgliedsbeitrag“ lautet?

Ich bedanke mich bereits im Voraus.

LG

Re: Spende an nicht gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 25.08.2020

1. Wenn ein Mitglied zusätzlich zu seinem jährlichen Mitgliedsbeitrag einen Geldbetrag spenden will, soll es dann bei der Überweisung als Verwendungszweck „Spende“ oder „Schenkung“ angeben? Macht das einen Unterschied?

# Die Bezeichnung spielt keine Rolle.

2. Kann das Mitglied den Betrag nochmal als „Mitgliedsbeitrag“ überweisen? Das hätte aber dann den Anschein, als wäre der Mitgliedsbeitrag nicht jährlich. In der Satzung steht aber „jährlich“. Spendet jemand 5 Mal im Jahr einen Geldbetrag, dann würde er ja 5 Mitgliedsbeiträge zahlen, wenn man diesen Verwendungszweck wählt.

# Auch das spielt keine Rolle, solange keine Steuerpflicht entsteht.

3. Muss der Verein als Empfänger beim Finanzamt diese Schenkung melden, auch wenn sie noch so klein ist? Oder nur wenn der Verwendungszweck nicht „Mitgliedsbeitrag“ lautet?

# Nein, das gilt nur für steuerpflichtige Schenkungen.