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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Niklas schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > Spenden an nicht gemeinnützige Vereine unterliegen > ja der Schenkungssteuer. Es gibt einen Freibetrag > von 20.000 Euro. Dazu stellen sich folgende > Fragen: > > 1. Wenn ein Mitglied zusätzlich zu seinem > jährlichen Mitgliedsbeitrag einen Geldbetrag > spenden will, soll es dann bei der Überweisung als > Verwendungszweck „Spende“ oder „Schenkung“ > angeben? Macht das einen Unterschied? > 2. Kann das Mitglied den Betrag nochmal als > „Mitgliedsbeitrag“ überweisen? Das hätte aber dann > den Anschein, als wäre der Mitgliedsbeitrag nicht > jährlich. In der Satzung steht aber „jährlich“. > Spendet jemand 5 Mal im Jahr einen Geldbetrag, > dann würde er ja 5 Mitgliedsbeiträge zahlen, wenn > man diesen Verwendungszweck wählt. > 3. Muss der Verein als Empfänger beim Finanzamt > diese Schenkung melden, auch wenn sie noch so > klein ist? Oder nur wenn der Verwendungszweck > nicht „Mitgliedsbeitrag“ lautet? > > Ich bedanke mich bereits im Voraus. > > LG
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