Splittung der Eingangsrechnung im ideellen Bereich
von: Mel ()
Datum: 04.08.2020
Lieber Herr Pfeffer,
mir liegt eine ER für den ideellen Bereich vor, die natürlich mit USt eingereicht wurde.
Da wir die Rechnungen nach Kostenstellen/Kostenträger splitten müssen, bleibt der Betrag der USt (die ich ja im ideellen nicht ziehen darf) übrig. Welches Sachkonto wird in diesem Fall angesprochen? Zu den Werbekosten zählt das ja nicht.
Wäre hier das Konto "2903 Nicht abzugsfähige Vorsteuer" das Richtige oder kann der Betrag bei den Werbekosten hinzurechnet werden?
Ich danke Ihnen für Ihre kurze Rückmeldung.
Herzliche Grüße
Melanie