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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Mel schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > mir liegt eine ER für den ideellen Bereich vor, > die natürlich mit USt eingereicht wurde. > > Da wir die Rechnungen nach > Kostenstellen/Kostenträger splitten müssen, bleibt > der Betrag der USt (die ich ja im ideellen nicht > ziehen darf) übrig. Welches Sachkonto wird in > diesem Fall angesprochen? Zu den Werbekosten zählt > das ja nicht. > > Wäre hier das Konto "2903 Nicht abzugsfähige > Vorsteuer" das Richtige oder kann der Betrag bei > den Werbekosten hinzurechnet werden? > > Ich danke Ihnen für Ihre kurze Rückmeldung. > > Herzliche Grüße > Melanie
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