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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer auch bei keinen Einnahmen
von: WPLPHSS ()
Datum: 18.05.2020

Wir sind ein nicht gemeinnütziger Verein und unser Schützenfest wurde aufgrund der Corona-Krise abgesagt.
Wir planen eine Aktion zu Beginn des vermeintlichen Schützenfestes durch einen Dritten. Dieses wird ca. 1200-1500 € kosten, die durch div. Werbepartner des Vereins und private Personen finanziert wird. Eine Werbetafel mit den beteiligten Unternehmen/Personen wird mehrere Wochen am Schützenplatz hängen. Einige Werbepartner möchten eine Rechnung ausgestellt bekommen. Muss in dieser Rechnung die MWSt ausgewiesen werden?
Ich bin der Meinung, dass diese Aktion in den ideelen Bereich (also steuerbefreiend) zu buchen ist, da wir keine Einnehmen (Getränkeverkauf) aufgrund des Schützenfestes dieses Jahr erzielen werden.



Edited 1 time(s). Last edit at 18.05.2020 by WPLPHSS.

Re: Umsatzsteuer auch bei keinen Einnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 18.05.2020

Einnahmen aus Getränkeverkauf nicht, aber Einnahmen aus Werbung.
Oder wie stell sich die Zahlung des Werbepartners dar?

Re: Umsatzsteuer auch bei keinen Einnahmen
von: WPLPHSS ()
Datum: 18.05.2020

Ja, Einnahmen aus Werbung. Es müssten dann sämtliche Werbenden (also Unternehmer und Nichtunternehmer) eine Rechnung mit MWSt bekommen? (1200 €). Die Rechnung des Dritten beläuft sich ebenfalls auf 1200 € inkl. MWSt, die von der Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Richtig?



Edited 3 time(s). Last edit at 18.05.2020 by WPLPHSS.

Re: Umsatzsteuer auch bei keinen Einnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 18.05.2020

Darauf kommt es nicht an. Die Frage ist einzig, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Re: Umsatzsteuer auch bei keinen Einnahmen
von: WPLPHSS ()
Datum: 18.05.2020

Ja, wir sind umsatzsteuerpflichtig.



Edited 2 time(s). Last edit at 25.05.2020 by WPLPHSS.