Re: Spendenrückzahlung
von: pfeffer ()
Datum: 17.05.2020
Nur im Sonderfall:
- Die Spende war mit einer Auflage verbunden, die der Spendenempfänger nicht erfüllt hat.
- Der Spender ist verarmt.
- bei "grobem Undank" des Spenders
Auch eine Schenkung (was die Spende zivilrechtlich ja ist) ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das nicht einfach einseitig widerrufen werden kann.