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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
ÜL-Pauschale
von: Jörg Wi. ()
Datum: 19.04.2020

Hallo Herr Pfeffer,

unser Sportverein (gemeinnützig) bezahlt seinen Übungsleitern Fußball und Breitensport eine ÜL-Pauschale (in Höhe bis zu 2.400 € jährlich).
Es gibt einen ÜL-Vertrag, wo die Tätigkeit als nebenberuflich bezeichnet ist. Es ist kein Passus über die Art der Leistung, die der ÜL zu erbringen hat gegeben.
Muss ich jetzt aufgrund der CORONA Krise die Zahlungen einstellen, damit die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird?
Könnten die Zahlungen weiterlaufen und die ÜL spenden den monatlichen Betrag zurück (u.U. gegen Spendenquittung.)?

Re: ÜL-Pauschale
von: pfeffer ()
Datum: 19.04.2020

Das Bundesfinanzministerium hat gerade mit Schreiben vom 9.04.2000 (IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) die Weiterzahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale als unschädlich erlaubt.