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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenrückerstattung
von: LuHa ()
Datum: 17.04.2020

Lieber Herr Pfeffer,

wir haben unsere Konzerte für dieses Jahr nun auf nächstes Jahr verschoben. Wie verhält es sich mit explizit für dieses Jahr eingeworbene Spenden? Müssten diese zurückerstattet werden? Wir möchten natürlich mit unseren Spendern besprechen, die Spenden einfach für nächstes Jahr zu verwenden, hätten aber für diese Gespräche gerne die Rechtslage im Hinterkopf gewusst.

Vielen Dank!

Re: Spendenrückerstattung
von: pfeffer ()
Datum: 18.04.2020

Haben die Spender eine explizite Zweckbindung angegeben?
Dann kann grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch bestehen ("Schenkung unter Auflage").
Sie sollten das einfach mit den Spendern klären.
Grundsätzlich bestünde kein Rückzahlungsanspruch, weil eine Spende in der Regel bedingungslos gegeben wird.