Re: Spenden
von: pfeffer ()
Datum: 13.04.2020
Möglich wäre eine sogenannte Aufwandsspende. Das ist eine Sonderform der Geldspende. Die Spende besteht dabei im Verzicht auf eine Vergütung.
Entsprechend sind die Voraussetzungen und die steuerlichen Folgen:
- Es muss ein Vergütungsanspruch bestehen, der auch nachweisbar sein muss (Rechnung, Vertrag).
- Der Spender muss die Vergütung so behandeln, als hätte er sie bekommen.
- Ist der Spender Unternehmer, heißt das, dass sie die Betriebseinnahmen erhöht und umsatzsteuerbar ist.
Deswegen entsteht durch die Spende oft kein steuerlicher Vorteil. Wenn die Leistung aus dem Betriebsvermögen kommt, muss der Unternehmer sie aber so oder so als sog. unentgeltliche Wertabgabe behandeln, also so, als wäre sie bezahlt worden.