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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Möglich wäre eine sogenannte Aufwandsspende. Das > ist eine Sonderform der Geldspende. Die Spende > besteht dabei im Verzicht auf eine Vergütung. > Entsprechend sind die Voraussetzungen und die > steuerlichen Folgen: > - Es muss ein Vergütungsanspruch bestehen, der > auch nachweisbar sein muss (Rechnung, Vertrag). > - Der Spender muss die Vergütung so behandeln, als > hätte er sie bekommen. > - Ist der Spender Unternehmer, heißt das, dass sie > die Betriebseinnahmen erhöht und umsatzsteuerbar > ist. > > Deswegen entsteht durch die Spende oft kein > steuerlicher Vorteil. Wenn die Leistung aus dem > Betriebsvermögen kommt, muss der Unternehmer sie > aber so oder so als sog. unentgeltliche Wertabgabe > behandeln, also so, als wäre sie bezahlt worden.
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