Re: Elster - Umsatzsteuererklärung 2019
von: Mieze ()
Datum: 14.04.2020
Hallo,
die Rechnungen, die der Verein erhält betrifft die Vorsteuer und da gibt es klare Regelungen, wann genau die Vorsteuer geltend gemacht werden darf. (von den drei Voraussetzungen (Leistung, Rechnung, Zahlung) müssen mindestens zwei erfüllt sein)
Hier geht es um die Ausgangsrechnungen, die der Verein ausstellt.
Bei den Ausgangsrechnungen, also den Lieferungen und/oder Leistungen, die der Verein anderen in Rechnung stellt, kann man teilweise wählen, ob man die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung) oder erst bei Zahlung (Istversteuerung) in die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. die USt-Erklärung einrechnet.
Liebe Grüße aus Berlin
von Renate