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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Mieze schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > die Rechnungen, die der Verein erhält betrifft die > Vorsteuer und da gibt es klare Regelungen, wann > genau die Vorsteuer geltend gemacht werden darf. > (von den drei Voraussetzungen (Leistung, > Rechnung, Zahlung) müssen mindestens zwei erfüllt > sein) > > Hier geht es um die Ausgangsrechnungen, die der > Verein ausstellt. > > Bei den Ausgangsrechnungen, also den Lieferungen > und/oder Leistungen, die der Verein anderen in > Rechnung stellt, kann man teilweise wählen, ob man > die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung > (Soll-Versteuerung) oder erst bei Zahlung > (Istversteuerung) in die Umsatzsteuer-Voranmeldung > bzw. die USt-Erklärung einrechnet.
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