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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: Julia Bangert ()
Datum: 07.04.2020

Guten Tag Herr Pfeffer,

wir sind ein wissenschaftlicher Verein und geben jährlich ein Jahrbuch mit wissenschaftlichen Beiträgen heraus. Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in unserem Jahrbuch ist als Vereinszweck auch in unserer Satzung festgeschrieben. Zählen die Ausgaben und Einnahmen rund um das Jahrbuch dann vollständig in den ideellen Bereich? Und wie ist es mit den Erlösen durch Inserate und durch den Verkauf älterer Jahrbücher aus unseren Beständen?

Könnten Sie mir das genauer erläutern?
Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Re: I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: pfeffer ()
Datum: 07.04.2020

Der Verkauf der Jahrbücher fällt in den Zweckbetrieb. Die Anzeigen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Die Kosten für das Jahrbuch müssen entsprechend aufgeteilt werden.

Re: I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: JBangert ()
Datum: 07.04.2020

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort! Nur um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstanden habe: die Ausgaben für das Jahrbuch sind mehrheitlich dem Zweckbetrieb zuzuordnen und nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den Anzeigen entstehen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ich müsste also aus den Herstellungskosten die Druckkosten für die Anzeigenseiten herausrechnen?

Daraus ergibt sich für mich noch eine weitere Frage: in unserem Verein bin ich als Geschäftsführerin fest angestellt und für so ziemlich alles zuständig (Mitgliederverwaltung, Veranstaltungen, Pressearbeit, Anzeigenakquise und neuerdings auch Buchhaltung). Ist es richtig, dass ich dann mein Gehalt ebenso wie alle Ausgaben für unsere Geschäftsstelle auf die drei Bereiche ideell, Zweckbetrieb und wirt. Geschäftsbetrieb aufteilen muss?

Noch einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Re: I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: pfeffer ()
Datum: 07.04.2020

die Ausgaben für das Jahrbuch sind mehrheitlich dem Zweckbetrieb zuzuordnen
# Ja. soweit das Jahrbuch verkauft und nicht kostenlos abgegeben wird.

und nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den Anzeigen entstehen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ich müsste also aus den Herstellungskosten die Druckkosten für die Anzeigenseiten herausrechnen?
#Ja, die Rechtsprechung hat hier eine Aufteilung der Kosten nach Druckseiten für angemessen gehalten.

Daraus ergibt sich für mich noch eine weitere Frage: in unserem Verein bin ich als Geschäftsführerin fest angestellt und für so ziemlich alles zuständig (Mitgliederverwaltung, Veranstaltungen, Pressearbeit, Anzeigenakquise und neuerdings auch Buchhaltung). Ist es richtig, dass ich dann mein Gehalt ebenso wie alle Ausgaben für unsere Geschäftsstelle auf die drei Bereiche ideell, Zweckbetrieb und wirt. Geschäftsbetrieb aufteilen muss?
# Die Aufteilung erfolgt - soweit möglich - nach der Kostenverursachung. Wenn sich die Tätigkeit also den entsprechenden Erlösen zuordnen lässt, werden die Personalkosten entsprechend aufgeteilt.

Re: I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: JBangert ()
Datum: 07.04.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> die Ausgaben für das Jahrbuch sind mehrheitlich
> dem Zweckbetrieb zuzuordnen
> # Ja. soweit das Jahrbuch verkauft und nicht
> kostenlos abgegeben wird.

Unsere Mitglieder erhalten das Jahrbuch kostenlos. Der Verkauf aktueller Jahrbücher an Nichtmitglieder erfolgt über den Verlag/Buchhandel - davon erhalten wir also keine Erlöse. Wir verkaufen tatsächlich nur ältere Jahrbücher. Inwiefern ändert das die Zuteilung?

>
> und nur die Kosten, die im Zusammenhang mit den
> Anzeigen entstehen dem wirtschaftlichen
> Geschäftsbetrieb, ich müsste also aus den
> Herstellungskosten die Druckkosten für die
> Anzeigenseiten herausrechnen?
> #Ja, die Rechtsprechung hat hier eine Aufteilung
> der Kosten nach Druckseiten für angemessen
> gehalten.

Vielen Dank!
>
> Daraus ergibt sich für mich noch eine weitere
> Frage: in unserem Verein bin ich als
> Geschäftsführerin fest angestellt und für so
> ziemlich alles zuständig (Mitgliederverwaltung,
> Veranstaltungen, Pressearbeit, Anzeigenakquise und
> neuerdings auch Buchhaltung). Ist es richtig, dass
> ich dann mein Gehalt ebenso wie alle Ausgaben für
> unsere Geschäftsstelle auf die drei Bereiche
> ideell, Zweckbetrieb und wirt. Geschäftsbetrieb
> aufteilen muss?
> # Die Aufteilung erfolgt - soweit möglich - nach
> der Kostenverursachung. Wenn sich die Tätigkeit
> also den entsprechenden Erlösen zuordnen lässt,
> werden die Personalkosten entsprechend aufgeteilt.

Das ist für mich schwer abzuschätzen, da gefühlt immer alles parallel läuft/laufen muss. Im Grunde haben wir beispielsweise bei den meisten Veranstaltungen auch keine direkten Erlöse, da diese auf Spendenbasis laufen. Heißt das, wenn durch meine Tätigkeit beispielsweise im Zweckbetrieb (Veranstaltungen, Jahrbuch) keine Erlöse entstehen, muss ich auch keinen Teil der Personalkosten diesem Bereich zuordnen?

Re: I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: pfeffer ()
Datum: 07.04.2020

Unsere Mitglieder erhalten das Jahrbuch kostenlos. Der Verkauf aktueller Jahrbücher an Nichtmitglieder erfolgt über den Verlag/Buchhandel - davon erhalten wir also keine Erlöse. Wir verkaufen tatsächlich nur ältere Jahrbücher. Inwiefern ändert das die Zuteilung?

# Der Anteil fällt dann in den ideellen Bereich.


Das ist für mich schwer abzuschätzen, da gefühlt immer alles parallel läuft/laufen muss. Im Grunde haben wir beispielsweise bei den meisten Veranstaltungen auch keine direkten Erlöse, da diese auf Spendenbasis laufen. Heißt das, wenn durch meine Tätigkeit beispielsweise im Zweckbetrieb (Veranstaltungen, Jahrbuch) keine Erlöse entstehen, muss ich auch keinen Teil der Personalkosten diesem Bereich zuordnen?

# Ohne Erlöse kein Zweckbetrieb. Das wäre dann ideeller Bereich.
In der Tat kann eine anteilige Kostenzuordnung meist nur auf Schätzungsbasis erfolgen.

Re: I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: JBangert ()
Datum: 08.04.2020

Haben Sie vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre klaren Antworten, das hat mir sehr geholfen.

Eine letzte kleine Rückfrage noch: gibt es so etwas wie eine Art Geringfügigkeitsregelung bei der Verteilung auf die Bereiche? Nach Ihren Erläuterungen lässt sich in meiner Arbeit beispielsweise tatsächlich nur noch der Verkauf der älteren Jahrbücher als Zweckbetrieb einstufen. Das sind im Jahr allerdings nur eine Hand voll Vorgänge und nimmt damit nur einen verschwindend geringen Teil meiner Arbeitszeit in Anspruch. Muss ich das in der Zuteilung trotzdem berücksichtigen?

Re: I-V-Z-W Zuteilung Jahrbuch
von: pfeffer ()
Datum: 08.04.2020

Wenn der Anteil verschwindend gering ist, muss er sicher nicht eigens zugeordnet werden.

Zwischen Zweckbetrieb und ideellem Bereich ist die Abgrenzung ohnehin weniger wichtig, weil das meist keine steuerlichen Folgen hat. Wenn, dann nur bei der Umsatzsteuer.